Kosten für Paarberatung
Die Beiträge an die Kosten einer Behandlung richten sich nach dem Wohnort, dem Nettoeinkommen und der Dauer einer Sitzung.
Ratsuchenden aus den Kirchgemeinden der Trägerschaft bieten wir vergünstigte Tarife zwischen 1 – 1,5 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens pro 60 Minuten an.
Klienten von ausserhalb des Vereinsgebietes bezahlen einen Beitrag zwischen 1,5 – 2 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens pro 60 Minuten.
Bei finanziellen Schwierigkeiten kann das Honorar so angepasst werden, dass es für alle tragbar ist.
Die Konditionen werden jeweils im Erstgespräch besprochen und festgelegt.